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Südafrika unterscheidet zwischen einer Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten und einer Aufenthaltsgenehmigung für das Ausüben von freiwilligem oder wohltätigem Dienst.
Eine Arbeitserlaubnis für Praktikanten kann für sechs Monate ausgestellt werden. Eine Besuchererlaubnis kann noch vor Antritt der Praktikumsstelle in Südafrika bei der südafrikanischen Botschaft im betreffenden Land beantragt werden. Zusammen mit einem Bestätigungsschreiben des Gastgebers in der Republik Südafrika, das die Art der Tätigkeit und die Dauer der Ausübung der praktischen Arbeit beschreibt, werden ein gültiges Rückflugticket oder eine Bargeldeinlage benötigt, die bei Abflug wieder ausgezahlt wird.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit bei Einreise nach Südafrika darauf hinzuweisen, dass das Praktikum in Südafrika beobachtet/vermerkt wird. Falls dies auf den entsprechenden Dokumenten vermerkt ist, kann dies in die dreimonatige Besuchererlaubnis mit einfließen. Wenn das Praktikum länger als drei Monate dauern sollte, muss die Bewerbung um Verlängerung wenigstens 30 Tage vor Ablauf der ersten Aufenthaltsgenehmigung bei der Department of Home Affairs eingereicht werden.
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