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Familienmitglieder 2. Grades von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung qualifizieren sich für den befristeten Aufenthalt.
Als Inhaber einer solchen Aufenthaltsgenehmigung darf keine Tätigkeit wie Arbeit, Studium oder Vergleichbares aufgenommen werden. Ferner muss ein gewisses
monatliches Einkommen nachgewiesen werden.
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses können nur Verwandte 1. Grades beantragen. Hierunter fallen Kinder, Eltern,
Adoptivkinder, Adoptiveltern sowie Stiefkinder und Stiefeltern. Es ist erforderlich, dass das Verwandtschaftsverhältnis zu einem südafrikanischen
Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung besteht.
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