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Informationen zur Einreise von Urlaubern sowie für die Verlängerung des Urlaubs bzw. der Besuchererlaubnis
Besuchergenehmigung.
Für einen Besuch in bzw. die Einreise nach Südafrika ist eine Besuchergenehmigung erforderlich. Je nach Staatsbürgerschaft müssen die Besucher vor der
Einreise nach Südafrika ein Visum beantragen. Die meisten Europäer sind jedoch hiervon für die Dauer von 90 Tagen befreit, so dass bei der Einreise
automatisch eine Besuchergenehmigung erteilt wird.Dass heißt, als Deutscher dürfen Sie problemlos nach Südafrika einreisen und sich bis zu 90 Tage
im Land aufhalten.
Informationen, welche Ländergruppen ein Visum benötigen, finden Sie unter
www.home-affairs.gov.za/visa_schedule.asp
Verlängerung der Besuchergenehmigung.
Gegen eine geringe Gebühr und unter Angabe des Verlängerungsgrundes sowie des Nachweises von ausreichenden finanziellen Mitteln ist eine einmalige
Verlängerung der Besuchergenehmigung um weitere 3 Monate beim Department of Home Affairs möglich.
Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine Besuchergenehmigung zu beantragen, mit der Erlaubnis für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zu arbeiten, wenn die
Voraussetzungen für eine andere Arbeitsgenehmigung nicht gegeben sind. Dies erfordert allerdings eine Erlaubnis vom Leiter des Innenministeriums.
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