Wir freuen uns, Sie auch hinsichtlich Immigration und Einreisebestimmungen für Südafrika beraten zu können. Wir bieten einen umfangreichen Service sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer an.
Als Arbeitgeber unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen (Work Permits) bzw. Business Permits. Sofern Sie unseren Recruiting-Service nutzen, bieten wir Ihnen die Immigrationsbearbeitung zu besonderen Konditionen an.
Als Arbeitnehmer oder Tourist beraten wir Sie gerne hinsichtlich aller Fragen zu Einreisebestimmungen und den verschiedenen Arten der Aufenthaltsgenehmigung. Generell gilt, dass Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Südafrika verfügen müssen, um sich im Land aufhalten zu dürfen, bzw. über eine Arbeitsgenehmigung, um hier arbeiten zu dürfen.
Als deutscher, österreichischer oder schweizer Staatsbürger können Sie mit Ihrem gültigen Reisepass als Tourist problemlos nach Südafrika einreisen und erhalten bei Einreise automatisch eine 3-monatige Aufenthaltsgenehmigung. Diese kann bei Bedarf und gegen Gebühr um weitere 3 Monate verlängert werden, sofern u.a. ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Ob und wie Sie eine Arbeitsgenehmigung beantragen können, richtet sich nach Ihren beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Permits entnehmen Sie bitte dem Link Überblick.
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Immigration Adviser Frau Anne Kress unter:
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oder Tel.: +27 (0) 21 481 8260.
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