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Grundsätzlich kann zwischen Daueraufenthaltsgenehmigung und zeitlich befrister Aufenthaltsgehmigung unterschieden werden. Mit einigen
zeitlich befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, wie der Arbeitserlaubnis oder
der Unternehmerpermit, kann auch gleich die Daueraufenthaltsgenehmigung mit
beantragt werden.
Für die Bewerbung einer Aufenthaltsgenehmigung für Südafrika sind folgende Gründe zureichend:
Urlaub
Unternehmer und Selbstständige
Praktikum und freiwillige oder gemeinnützige Arbeit
Arbeit
Schule und Studium
Lebenspartner
Begleitende Lebensgefährten und Kinder
Finanziell Unabhängige
Verwandte
Je nachdem welche Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird, variieren Anforderungen, Kosten und Wartezeit.Entnehmen Sie bitte detaillierte Informationen zu den Genehmigungen den einzelnen Kategorien in der Menüleiste.
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