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Die Studentenaufenthaltsgenehmigung ist für diejenigen erforderlich, die in Südafrika eine Schule, Hochschule, Universität oder eine andere Ausbildungsstätte für länger als drei Monate besuchen möchten.
Dies gilt auch für Minderjährige, die Ihre Eltern in die Republik Südafrika begleiten und hier zur Schule gehen.
Studierende an einem höheren Ausbildungsinstitut (Universität, College, etc.) dürfen zudem 20 Stunden in der Woche arbeiten.
In den Ferien ist auch eine Vollzeittätigkeit möglich.
Voraussetzung für die Studentenaufenthaltsgenehmigung ist u.a.:
- Die Zusage des Ausbildungsinstitutes
- Eine für Südafrika gültige Krankenversicherung
- Nachweis, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um ein Studium in Südafrika zu finanzieren
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann aufgrund einer Studentenaufenthaltsgenehmigung nicht beantragt werden.
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