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Praktikum und wohltätige Arbeit |
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In Südafrika wird zwischen einer Aufenthaltsgenehmigung für ein Praktikum und wohltätiger Arbeit differenziert.
Genehmigung für ein Praktikum
Bei der Einreise müssen Praktikanten einen so gennaten "Authorization letter" vorweisen, der besagt, dass das Praktikum ein Pflichtpraktikum ist und dass ein bestimmer Praktikumsplatz gefüllt wird. Der "Authorization letter" kann im Südafrikanischen Konsulat beantragt werden.
Daraufhin wird ein Besuchervisum mit Extra-Vermerk ausgestellt. Dieses Visum ist fuer 90 Tage gültig und um weitere 90 Tage verlängerbar.
Freiwillige, gemeinnützige oder wohltätige Aktivität
Diese Genehmigung ist vor allem für Personen interessant, die in Südafrika freiwilligen oder wohltätigen und gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen wollen. Diese Genehmigung gilt bis zu 2 Jahre und schließt vergütete Anstellungen aus.
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