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Lebenspartner von südafrikanischen Staatsangehörigen oder von Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung können relativ problemlos eine zeitlich begrenzte
Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Wenn bewiesen werden kann, dass die Beziehung 5 Jahre lang bestanden hat, kann außerdem eine Daueraufenthaltsgenehmigung
beantragt werden.
Für eine Aufenthaltsgenehmigung auf Basis der Lebenspartnerschaft muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Partner zusammen wohnen und finanzielle
Verpflichtungen teilen.
Je nachdem, ob im Rahmen der so genannten lifepartnership permit eine Arbeits-, Studien oder
Unternehmererlaubnis beantragt wird, müssen die entsprechenden Unterlagen dafür zusätzlich eingereicht werden, jedoch in vereinfachter Form.
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