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Finanziell Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung kann dagegen nur über die Kategorien der Besucher, Rentner oder Unternehmer erlangt werden. Die Daueraufenthaltsgenehmigung für finanziell Unabhängige kann beantragt werden, wenn Vermögen im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an die Behörde geleistet wird.
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