|
Lebensgefährten von südafrikanischen Staatsangehörigen oder von Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung können relativ problemlos eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Lebensgefährten von südafrikanischen Staatsangehörigen oder von Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung können relativ problemlos eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn bewiesen werden kann, dass die Beziehung 5 Jahre lang bestanden hat, kann außerdem eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Für eine Aufenthaltsgenehmigung auf Basis des Lebenspartners muss, unter Anderem, bewiesen werden, dass zusammen gewohnt wird und finanzielle Verpflichtungen geteilt werden. Je nachdem, ob im Rahmen der so genannten lifepartnership permit eine Arbeitserlaubnis, Studienerlaubnis oder Unternehmererlaubnis beantragt wird, müssen die entsprechenden Unterlagen dafür zusätzlich eingereicht werden.
|