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Je nach Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts und Qualifikation bzw. Erfahrung gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitgenehmigungen.
Allgemeine Arbeitsgenehmigung
Die klassische Arbeitsgenehmigung ist die so genannte allgemeine Arbeitsgenehmigung. Um diese zu erhalten, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass spezielle Qulifikationen und Erfahrungen für die Stelle benötigt werden, er die Stelle ausgeschrieben hat und kein passender südafrikanischer Kandidat gefunden wurde.
Quoten Arbeitsgenehmigung
In bestimmten Berufszweigen hat Südafrika einen mangelhaften Pool an Arbeitkräften. Deshalb wurde die so genante Quoten-Arbeitsgenehmigung ins Leben gerufen. Diese besagt, dass Menschen, die in bestimmte Berufskategorien fallen und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen, relativ problemlos eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. Der Hauptvorteil ist hier, dass die Stelle nicht für Südafrikaner ausgeschrieben werden muss. Bei der Bewerbung für ein Visum dieser Art muss noch kein Arbeitsangebot von einem bestimmten Unternehmen bestehen. Dieses muss jedoch spätestens 90 Tage nach Genehmigungserteilung nachgereicht werden. Die besondern Qualifikationen müssen zudem vor Antragstellung von südafrikanischen Behörden evaluiert werden.
Außergewöhnliche Fähigkeiten
Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen können eine Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten beantragen, ohne dass ein Arbeitsangebot vorliegt. Der Begriff „außergewöhnlich“ ist frei interpretierbar. Die Fähigkeiten müssen allerdings durch bestimmte Bestätigungen und Dokumente nachgewiesen werden.
Entsendung
Bei Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Zweigstellen, verwandten oder angegliederten Firmen kann eine Entsendungsarbeitsgenehmigung beantragt werden. Diese Arbeitgenehmigung ist maximal zwei Jahre gültig.
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