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Arbeitserlaubnis

Um eine Stelle in Südafrika anzutreten, muss eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegen. Je nach Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts, Qualifikation und Erfahrung des Antragstellers gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitsgenehmigungen. 

 

Allgemeine Arbeitserlaubnis

Die klassische Arbeitsgenehmigung ist die so genannte allgemeine Arbeitserlaubnis. Um eine allgemeine Arbeitsgenehmigung zu bekommen, muss u.a. der Arbeitgeber nachweisen,

- dass spezielle Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle benötigt werden,

- er die Stelle ausgeschrieben hat

- und kein passender südafrikanischer Kandidat gefunden wurde.

Ferner muss der Antragsteller nachweisen, dass er die gleichen Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllt wie ein Südafrikaner und gleichwertige Rahmenbedingungen erhält. Dies ist durch Zertifikate vom Department of Labour und durch die South African Qualification Authority nachzuweisen. Dabei sind im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen von Südafrika anzuerkennen.

 

Quoten Arbeitsgenehmigung

Südafrika bedarf in bestimmten Bereichen wie z. B. in verschiedenen Sektoren des Ingenieurwesens, Technik- und Veterinärbereich, an besonders ausgebildetem Personal und vergibt auf diese Ausschreibungen vereinfacht eine Arbeitsgenehmigung.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller unter eine der bestimmten Berufsgruppen fällt und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann. Ferner müssen diese besonderen Qualifikationen durch die South African Qualification Authority vor Antragstellung bestätigt werden.

Vorteil dieser Aufenthaltsgenehmigung ist, dass noch kein Arbeitsangebot von einem bestimmten Unternehmen vorliegen muss. Dieses muss jedoch binnen 90 Tagen nach Genehmigungserteilung nachgereicht werden, da sonst die Genehmigung verfällt.

 

Außergewöhnliche Fähigkeiten

Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen können eine Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten beantragen, ohne dass ein Arbeitsangebot vorliegt. Die Fähigkeiten sind durch Empfehlungsschreiben von südafrikanischen oder ausländischen staatlichen Stellen oder Organisationen, wie Universitäten oder Verbänden, nachzuweisen. Ferner sind Publikationen und/oder Qualifikationen zu belegen sowie Empfehlungsschreiben von ehemaligen Arbeitgebern (wenn vorhanden) beizufügen.

Vorteil dieser Aufenthaltsgenehmigung ist, dass der Antragsteller nicht an einen Arbeitgeber gebunden ist, sondern sowohl als Arbeitnehmer als auch als freier Mitarbeiter oder Selbstständiger arbeiten kann. Diese Arbeitsgenehmigung ist daher nicht an ein Stellenangebot gebunden.

Nachteil ist, dass die Voraussetzungen an die Außergewöhnlichkeit sehr hoch gesetzt sind, eine gesetzliche Definition aber nicht vorhanden ist.

 

Entsendung

Bei Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Zweigstellen und Mutter- und Tochtergesellschaften kann eine Entsendungsarbeitsgenehmigung beantragt werden.

Diese Arbeitsgenehmigung kann maximal für 2 Jahre ausgestellt werden. (Eine Verlängerung ist ausgeschlossen). Grundvoraussetzungen hierfür sind ein ausländischer Anstellungsvertrag und Bestätigungsschreiben über den Transfer sowohl vom ausländischen als auch vom südafrikanischen Unternehmen.

 

Corporate Work Permit

Mit der sogenannten "corporate permit" kann ein Unternehmen selbst eine Genehmigung erhalten,         regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Ausländern für ausgewählte Positionen einzustellen.

Um eine solche "corporate permit" zu erhalten, muss das Unternehmen u.a. begründen, wieso Bedarf an ausländischen Arbeitskräften besteht. Nach Absprache zwischen dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium erteilt dann das Innenministerium sogenannte "corporate worker authorisation certificates". Sinn und Zweck dieser Permit ist es ohne lange Prozedur ausländische Arbeitskräfte schnellstmöglich beschäftigen zu können. Unter anderem fällt z.B. das Schalten einer Zeitungsannouce wie bei der generellen Arbeitserlaubnis weg.

Im Fall der corporate work permit ist der Arbeitgeber für die Abwicklung verantwortlich. Jeden Arbeitnehmer, den er auf corporate permit anstellt, muss er mit Hilfe eines sogenannten "worker certificates" beim Innenministerium registrieren lassen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber (durch Nachweis über den Verbleib des Arbeitnehmers) das Zertifikat für einen neuen Arbeitnehmer umschreiben lassen.

 
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